Häufig gestellte Fragen zur Vignette
Die Nutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist an die Pflicht gebunden, eine gültige Vignette zu besitzen. Dieses Mautsystem wird von der ASFINAG, der österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, verwaltet und sorgt für den Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.
In diesem FAQ-Bereich finden Sie ausführliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Vignette in Österreich: von den verschiedenen Typen, über den Kauf und die korrekte Anwendung, bis hin zu Sondermautstrecken und rechtlichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung.
Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen, auch unsere Über uns-Seite sowie die Leistungen zu besuchen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Vignette?
Die Vignette ist eine Klebe- oder digitale Mautplakette, die für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich obligatorisch ist. Sie dient als Nachweis, dass der Fahrzeughalter die Maut entrichtet hat. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Vignetten finanzieren den Bau, die Erhaltung und den Betrieb des Autobahnnetzes.
Wo kann ich eine Vignette kaufen?
Vignetten können an zahlreichen Verkaufsstellen in Österreich und den Nachbarländern erworben werden:
- Tankstellen und Raststätten nahe der Grenze
- Postfilialen
- ASFINAG-Verkaufsstellen und Automaten
- Online über die offizielle ASFINAG-Webseite oder autorisierte Händler
- App-basierte digitale Vignette direkt über die ASFINAG App
Wir empfehlen, die digitale Vignette bereits vor der Anreise zu kaufen, um Strafen zu vermeiden.
Mehr Informationen zum Kauf finden Sie auf unserer Preise-Seite.
Was kostet eine Vignette?
Die Preise der Vignette variieren je nach Gültigkeitsdauer und Fahrzeugkategorie (PKW, Motorrad, Bus, LKW). Für Pkw (bis 3,5 t) gelten aktuell folgende Preise (Stand 2024):
| Vignetten-Typ | Preis (EUR) |
|---|---|
| 10-Tages-Vignette | 9,90 € |
| 2-Monats-Vignette | 28,20 € |
| Jahresvignette | 93,80 € |
Die Preise für Motorräder sind günstiger. Sondermautstrecken sind nicht in der Vignette enthalten und werden separat berechnet.
Ausführliche Preisübersichten finden Sie auf unserer Preisübersichtsseite.
Was ist der Unterschied zwischen digitaler und physischer Vignette?
Die physische Vignette ist eine Klebeplakette, die sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht wird. Die digitale Vignette ist eine elektronische Erfassung, die über das Kennzeichen registriert wird.
Vorteile der digitalen Vignette:
- Kein Verlust durch Abfallen oder Beschädigung
- Einfacher Online-Kauf und Verwaltung
- Keine Klebeplakette nötig
Die physische Vignette muss korrekt aufgeklebt werden, um gültig zu sein. Die digitale Variante ist ab Kaufdatum gültig und wird automatisch kontrolliert.
Weitere Details finden Sie auf unserer Ablauf-Seite.
Wie klebe ich die Vignette richtig auf?
Für die physische Vignette beachten Sie bitte folgende Schritte:
- Reinigen Sie die Innenseite der Windschutzscheibe gründlich und trocknen Sie diese.
- Entfernen Sie die Schutzfolie der Vignette vorsichtig.
- Bringen Sie die Vignette auf der Innenseite der Windschutzscheibe, idealerweise in der linken unteren Ecke oder hinter dem Rückspiegel, an.
- Die Vignette muss vollständig und ohne Luftblasen fixiert sein.
Nur korrekt angebrachte Vignetten sind rechtsgültig. Achten Sie darauf, dass sie gut sichtbar ist.
Was passiert, wenn ich keine Vignette habe?
Das Befahren von Autobahnen und Schnellstraßen ohne gültige Vignette stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet. Die ASFINAG und die österreichische Polizei führen regelmäßig Kontrollen durch.
Die Strafe für das Fahren ohne gültige Vignette beträgt mindestens 120 € (Stand 2024) und kann bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen auf bis zu 300 € erhöht werden.
Weitere Informationen zum Bußgeldverfahren finden Sie auf unserer Richtlinien-Seite.
Gilt die Vignette auf allen Straßen?
Die Vignette berechtigt zur Nutzung aller Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich. Allerdings sind einige Streckenabschnitte als Sondermautstrecken klassifiziert, die gesondert bezahlt werden müssen.
Beispiele für Sondermautstrecken sind:
- Großglockner Hochalpenstraße
- Tauernautobahn – Abschnitt vor Mautstellentunnel
- Arlberg Schnellstraße (S16) Teilabschnitte
Auf diesen Strecken ist zusätzlich zur Vignette eine separate Gebühr zu entrichten.
Details zu diesen Strecken finden Sie im Abschnitt „Sondermautstrecken“ weiter unten und auf unserer Servicegebiet-Seite.
Kann ich eine Vignette zurückgeben?
Die physische Vignette kann grundsätzlich nicht zurückgegeben oder erstattet werden, da sie ein Verbrauchsprodukt ist. Für digitale Vignetten gilt das Widerrufsrecht nur innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum, sofern die Vignette noch nicht aktiviert wurde (Reisebeginn noch nicht verstrichen).
Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter Kontakt oder an den offiziellen ASFINAG Kundenservice.
Was tun bei Verlust der Vignette?
Bei Verlust der physischen Vignette besteht keine Möglichkeit zur Wiederbeschaffung, da diese nicht übertragbar ist. Es ist dringend empfohlen, vor Fahrtbeginn einen Ersatz zu erwerben.
Bei digitalen Vignetten ist die Registrierung an das Kennzeichen gebunden und kann online eingesehen werden. Hier empfiehlt sich, die Buchungsbestätigung und den Kaufbeleg aufzubewahren.
Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte den Kundenservice der ASFINAG.
Gilt meine ausländische Vignette in Österreich?
Nein, ausländische Vignetten (z.B. aus der Schweiz, Slowenien oder Ungarn) sind in Österreich nicht gültig. Für die Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich ist zwingend eine österreichische Vignette erforderlich.
Die österreichische Vignette ist unabhängig vom Herkunftsland des Fahrzeugs zu erwerben.
Wie lange ist die Vignette gültig?
Die Gültigkeitsdauer hängt vom Typ der Vignette ab:
- 10-Tages-Vignette: Gültig 10 aufeinanderfolgende Kalendertage, beginnend mit dem ausgewählten Tag.
- 2-Monats-Vignette: Gültig für zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate.
- Jahresvignette: Gültig vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres, also effektiv etwa 14 Monate.
Digitale Vignetten sind ab Buchungsdatum für die gewählte Dauer gültig.
Was sind Sondermautstrecken?
Sondermautstrecken sind bestimmte Straßenabschnitte und Tunnel in Österreich, die nicht durch die Vignette abgedeckt sind und separat bezahlt werden müssen. Sie sind meist besonders aufwendig zu bauen und zu unterhalten, z.B. alpine Tunnel oder Panoramastraßen.
Beispiele für Sondermautstrecken:
- Arlbergtunnel
- Felbertauerntunnel
- Großglockner Hochalpenstraße
- Katschbergtunnel
Die Bezahlung erfolgt entweder an Mautstellen vor Ort oder elektronisch (z.B. via GO-Box bei LKW). Diese Gebühren sind zusätzlich zur Vignette zu entrichten.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Servicegebiet-Seite.
Glossar
- Vignette
- Ein Nachweis über die Entrichtung der Autobahnmaut in Österreich, entweder als Klebeplakette oder digital registriert.
- ASFINAG
- Abkürzung für Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, die österreichische Gesellschaft, die für Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der Autobahnen zuständig ist.
- Sondermaut
- Zusätzliche Maut für bestimmte Straßenabschnitte oder Tunnel, die nicht durch die Vignette abgedeckt sind.
- Jahresvignette
- Vignettenart mit der längsten Gültigkeitsdauer, gültig von Dezember des Vorjahres bis Ende Januar des Folgejahres.
- Digitale Vignette
- Elektronische Form der Vignette, die an das Kennzeichen gekoppelt ist und keine Klebeplakette benötigt.
- Straßenmaut
- Allgemeiner Begriff für Gebühren zur Benutzung bestimmter Straßen oder Infrastruktur.
- GO-Box
- Elektronisches Mautsystem für LKW und schwere Fahrzeuge in Österreich, das die Sondermaut erfasst.
- Bußgeld
- Strafe bei Verstoß gegen Mautpflichten, z.B. Fahren ohne Vignette.
Beschwerden und Kontakt
Wenn Sie Beschwerden oder Fragen zur Vignette, zu Mautgebühren oder zum Service haben, können Sie sich an den ASFINAG Kundenservice wenden. Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten:
- Vollständiger Name und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
- Fahrzeugkennzeichen
- Art der Vignette (physisch oder digital)
- Kaufdatum und -ort oder Bestellnummer (bei digitaler Vignette)
- Beschreibung des Problems oder der Beschwerde
Sie erreichen den ASFINAG Kundenservice unter:
- Telefon: +43 732 890 123
- E-Mail: [email protected]
- Postadresse: Promenade 21, 4020 Linz, Österreich
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit je nach Anliegen bis zu 14 Tage dauern kann.
Für allgemeine Informationen und häufige Fragen besuchen Sie bitte auch unsere FAQ-Seite oder den Kontaktbereich.