Geltungsbereich der Vignette in Österreich
Einleitung: Das Autobahnnetz der ASFINAG
Das österreichische Autobahn- und Schnellstraßennetz wird von der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) betrieben und umfasst über 2.200 Kilometer an modern ausgebauten Straßen. Es verbindet alle Bundesländer und stellt das Rückgrat des Fernverkehrs in Österreich dar. Für die Nutzung der meisten Autobahnen und Schnellstraßen ist eine gültige Vignette erforderlich, welche als Mautnachweis dient.
Die Vignette ist in verschiedenen Gültigkeitsdauern erhältlich – 10 Tage, 2 Monate oder 1 Jahr – und ermöglicht die legale Befahrung der mautpflichtigen Strecken. Der Erwerb ist sowohl physisch an Tankstellen, Postämtern und Grenzübergängen als auch digital über offizielle Plattformen möglich. Diese Seite bietet Ihnen einen umfassenden Überblick, wo und wann die Vignette in Österreich gilt, sowie wichtige Besonderheiten.
Autobahnen nach Bundesland – Übersicht der Vignettenpflicht
Die Vignettenpflicht gilt für fast alle Autobahnen (A-Straßen) und Schnellstraßen (S-Straßen) in Österreich. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Autobahnen in den neun österreichischen Bundesländern inklusive der jeweiligen Längen der mautpflichtigen Strecken.
| Bundesland | Wichtige Autobahnen & Schnellstraßen | Länge der mautpflichtigen Strecken (km) |
|---|---|---|
| Wien | A23 (Südosttangente), A22 (Donauuferautobahn) | ca. 50 km |
| Niederösterreich | A1, A2, A21, A22, S5, S33 | ca. 600 km |
| Oberösterreich | A1, A7, A8, A9, S10 | ca. 500 km |
| Salzburg | A1, A10, S3 | ca. 350 km |
| Tirol | A12, A13 (Brenner Autobahn), S16 | ca. 300 km (ohne Brennerstrecke) |
| Vorarlberg | A14, S16 | ca. 150 km |
| Kärnten | A2, A10, S37 | ca. 250 km |
| Steiermark | A2, A9, A10, S36 | ca. 400 km |
| Burgenland | A3, A4, S31 | ca. 150 km |
Diese Strecken sind grundsätzlich mit einer gültigen Vignette befahrbar. Beachten Sie jedoch, dass es einige Ausnahmen und zusätzliche Mautstellen gibt, die separat bezahlt werden müssen.
Lokale Nuancen und Besonderheiten bei der Vignettenpflicht
Die Vignette ist die Grundlage für die Mautzahlung in Österreich, es gibt jedoch wichtige Sonderregelungen, die Fahrer beachten müssen:
- Brenner Autobahn (A13): Diese Strecke zwischen Innsbruck und der italienischen Grenze ist eine Sondermautstrecke und erfordert zusätzlich zur Vignette eine separate Gebührenzahlung.
- Tunnel mit Zusatzgebühr: Einige wichtige Tunnel, wie der Arlbergtunnel (A14) oder der Karawankentunnel (A11), sind nicht durch die Vignette abgedeckt und verlangen eine gesonderte Maut.
- Straßen ohne Vignettenpflicht: Bestimmte Bundesstraßen und Ortsumfahrungen sind von der Vignettenpflicht ausgenommen. Diese Straßen sind oft als Umfahrungen oder lokale Zufahrten ausgewiesen.
- Grenzübergänge und Vignettenerwerb: An allen wichtigen Grenzübergängen zu Deutschland, Italien, Slowenien, Ungarn, Tschechien und der Slowakei sind Vignetten erhältlich.
- Winterliche Fahrbeschränkungen: Besonders in den Alpenregionen gibt es im Winter Streckensperren oder Pflichtausrüstungen, die unabhängig von der Vignette zu beachten sind.
- Besonderheiten für Lkw und schwere Fahrzeuge: Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten gesonderte Mautregelungen über das Go-Maut-System, die Vignette ist hier nicht ausreichend.
- Motorräder: Motorräder benötigen ebenfalls eine Vignette, die jedoch preislich günstiger ist als die für PKW.
- Elektromobile: Elektroautos sind nicht generell von der Vignettenpflicht befreit. Sie müssen eine Vignette erwerben, es gibt jedoch Diskussionen über zukünftige Ausnahmen.
Ausnahmen und besondere Fälle
- Ortsumfahrungen und lokale Straßen: Einige Ortsumfahrungen, wie die S33 bei Krems oder Teile der S31 im Burgenland, sind nicht vignettenpflichtig.
- Temporäre Sperren: Bei Bauarbeiten oder Unfällen können Abschnitte temporär geschlossen sein, was alternative Routen ohne Vignettenpflicht erforderlich macht.
- Parkplätze und Rastanlagen: Das Befahren von Parkplätzen und Rastanlagen entlang der Autobahnen erfordert keine Vignette.
- Oldtimer und historische Fahrzeuge: Für Fahrzeuge, die als Oldtimer registriert sind, gelten teilweise Ermäßigungen oder Ausnahmen.
- Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge: Fahrzeuge, die ausschließlich land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, sind von der Vignettenpflicht befreit.
- Fähren und Brücken: Einige Brücken und Fähren im Grenzbereich sind nicht vignettenpflichtig, verlangen aber eigene Gebühren.
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